Können verdeckte Gewinnausschüttungen nach ihrer Entdeckung in ertragsteuerneutrale Einlagenrückzahlungen nach § 4 Abs 12 EStG transformiert werden? Das BFG bejaht dies, soweit verdeckte Gewinnausschüttungen im Einlagekapital (Einlagenstand) gedeckt sind. Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.