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Verbandsklage: Irreführung durch "Mogelpackung" bei Kuchen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/242RdW 2019, 311 Heft 5 v. 21.5.2019

UWG: § 2

Unter dem Begriff "Mogelpackung" wird eine Fertigverpackung verstanden, die durch ihre äußere Aufmachung über Anzahl, Maß, Volumen oder Gewicht der tatsächlich darin enthaltenen Waren irreführt. Durch die Aufhebung von § 6a UWG (ausdrückliches Verbot von Mogelpackungen) durch die UWG-Novelle 2007 (BGBl I 2007/79) ist keine Änderung bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Mogelpackungen eingetreten: Als Form der kommerziellen Kommunikation kann auch die Produktverpackung selbst über die wesentlichen Merkmale eines Produkts (§ 2 Abs 1 Z 2 UWG) täuschen, zu denen die genannten Kriterien (Anzahl, Maß, Volumen und Gewicht) zweifelsfrei zählen.

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