Für die Durchsetzung der Betroffenenrechte nach den Art 15 ff DSGVO1 sieht das moderne Europäische Datenschutzrecht einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vor, der sich nicht darauf beschränkt, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (DSB) von Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Ausgehend von einer wohl begründeten höchstrichterlichen Entscheidung2 bietet der folgende Beitrag einen Überblick über die zivilprozessualen Möglichkeiten, gegen Datenschutzverletzungen durch private oder öffentliche Stellen vor den ordentlichen Gerichten in Österreich vorzugehen.