Bei Kleinwasserkraftwerken besteht die Möglichkeit, gem § 9 EnFG 1979 einen Hälftesteuersatz ab Betriebsbeginn für die Dauer von 20 Jahren in Anspruch zu nehmen. Die Wiederinbetriebnahme nach der Durchführung von Revitalisierungsmaßnahmen berechtigt aber nur dann zur Inanspruchnahme dieser Begünstigung, wenn die Maßnahmen derart umfassend waren, dass diese eine Neuerrichtung der Anlage darstellen.