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VwGH: Einkommensteuerliche Behandlung des gemischt genutzten Gebäudes

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2019/209RdW 2019, 270 Heft 4 v. 15.4.2019

Nutzt der Gebäudeeigentümer nur einen Teil seines Gebäudes für seinen Betrieb (oder für eine betriebliche Personengesellschaft, an der er beteiligt ist), zählt dieser Gebäudeteil - so er nicht bloß untergeordnet ist - zum Betriebsvermögen. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist nicht die unterschiedliche Ertragskraft der einzelnen Räume, sondern das Nutzflächenverhältnis maßgeblich. - VwGH 31. 1. 2019, Ro 2017/15/0011.

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