ABGB: §§ 914 f
ARB 2008: Art 7
Nach dem vorliegenden Art 7.1.6 ARB 2008 besteht ua kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang "mit der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten gem § 48a [Abs 1] Z 3 BörseG [idF BGBl I 2009/22] und der damit zusammenhängenden Beratung, Vermittlung und Verwaltung". Der Ausschlusstatbestand enthält den ausdrücklichen Verweis auf die Anlage von Vermögen "in Finanzinstrumenten gem § 48 [Abs 1] Z 3 BörseG". Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer kann diese Wortfolge nur dahin verstehen, dass damit Vermögensanlagen in ein derar-