Der Beitrag setzt sich mit der Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Schwerpunkt: Geschäfte mit nahestehenden Personen) und der Frage auseinander, ob Gesellschafter über das WiEReG zusätzliche Auskunftsverlangen geltend machen können.
Der Beitrag setzt sich mit der Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Schwerpunkt: Geschäfte mit nahestehenden Personen) und der Frage auseinander, ob Gesellschafter über das WiEReG zusätzliche Auskunftsverlangen geltend machen können.