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Samstagsarbeit im Handel: Verstoß gegen KollV strafbar

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Barbara TumaRdW 2019/169RdW 2019, 219 Heft 4 v. 15.4.2019

Der Verstoß gegen die kollektivvertragliche Sonderbestimmung für die Beschäftigung an Samstagen ist nach § 27 ARG strafbar. VwGH 13. 12. 2018, Ro 2016/11/0013.

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