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VfGH: Kein Parteiantrag auf Normenkontrolle nach prozessleitendem Beschluss

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiter: Wolfgang Kolmasch/Sabine KriwanekRdW 2019/166RdW 2019, 218 Heft 4 v. 15.4.2019

Rein prozessleitende Beschlüsse wie der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren ermöglichen nach Ansicht des VfGH keinen Parteiantrag auf Normenkontrolle (hier: gegen § 3 S 3 GEG). Voraussetzung für den Parteiantrag sei eine entschiedene Rechtssache, die im Fall eines prozessleitenden Beschlusses, der die gerichtliche Stoffsammlung gestalten soll, nicht vorliege. VfGH 26. 11. 2018, G 317/2018.

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