In BGBl II 2019/70 (Kundmachung über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz) erfolgte die Kundmachung der ab 1. 4. 2019 mietrechtlich wirksamen Richtwerte.
In BGBl II 2019/70 (Kundmachung über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz) erfolgte die Kundmachung der ab 1. 4. 2019 mietrechtlich wirksamen Richtwerte.