Damit ein Vermietungsumsatz eines Unternehmers unter die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 idF vor wie auch nach dem AbgÄG 2016 fällt, muss die Ansässigkeit des Unternehmers im Zeitpunkt der Erbringung des einzelnen Umsatzes in Österreich gelegen sein. - VwGH 31. 1. 2019, Ra 2017/15/0034.