IO: § 84
Gegen die Erteilung einer Weisung in Angelegenheiten der Überwachung gem § 84 Abs 1 IO ist nach § 84 Abs 3 IO kein Rechtsmittel zulässig. Für eine lediglich zur Klarstellung ausgesprochene Nichterteilung einer Weisung kann nichts anderes gelten.
OGH 24. 9. 2018, 8 Ob 124/18w