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Schuldenregulierungsverfahren - Übergangsrecht zum IRÄG 2017

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2019/135RdW 2019, 175 Heft 3 v. 20.3.2019

IO: § 280

IO idF vor BGBl I 2017/122: § 213

Der erkennende Senat sieht auch angesichts der Kritik von Konecny (Anmerkungen zu OGH 8 Ob 79/18b in ZIK 2018/162) keinen Anlass, von seiner Judikatur abzugehen, wonach § 280 IO nF (BGBl I 2017/122, IRÄG 2017; vorzeitige Beendigung auf Antrag des Schuldners) nicht auf ein anhängiges Schuldenregulierungsverfahren anzuwenden ist, in dem das Abschöpfungsverfahren nach § 213 Abs 3 IO aF für beendet erklärt wurde und die Entscheidung über die Restschuldbefreiung unter Auferlegung von bestimmten Ergänzungszahlungen ausgesetzt wurde (ua 8 Ob 31/18v).

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