UMV: Art 125
Hinsichtlich der (örtlichen) Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für eine Klage oder Widerklage nach Art 124 der VO (EU) 2017/1001 [über die Unionsmarke;
UMV: Art 125
Hinsichtlich der (örtlichen) Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für eine Klage oder Widerklage nach Art 124 der VO (EU) 2017/1001 [über die Unionsmarke;