In einem aktuellen Erk hat der VwGH klargestellt, dass anders als während eines Urlaubs ein elektronisches Schriftstück durch Einlegen in die Databox grds wirksam zugestellt werden, wenn der Empfänger seine Abgabestelle für längere Zeit verlegt. Mit dem Einlegen in die Databox ist ein Schriftstück in den elektronischen Verfügungsbereich gelangt und damit zugestellt, auch wenn der Empfänger ins Ausland (hier: wegen eines Auslandsarbeitseinsatzes nach Ägypten) übersiedelt ist und temporär seine bisherige Abgabestelle aufgegeben hat. VwGH 23. 1. 2019, Ra 2018/13/0014.