ASVG: § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2, § 111
Die - eine Pflichtversicherung ausschließende - Unentgeltlichkeit einer Verwendung ist nicht schon bei bloßem Fehlen einer Entgeltvereinbarung zu vermuten, die Unentgeltlichkeit muss vielmehr - wenigstens den Umständen