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Verfahren nach dem AuslBG - Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/89RdW 2019, 113 Heft 2 v. 20.2.2019

EMRK: Art 6 Abs 1

AuslBG: § 28

Hat ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG von der erstmaligen Aufforderung zur Rechtfertigung bis zur Zustellung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in 2. Instanz vier Jahre und fünf Monate gedauert - wobei insb zwischen der mündlichen Verkündung der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts und der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zwei Jahre und 11 Monate vergangen sind -, ohne dass Art und Umfang des Sachverhaltes oder die zu beurteilende Rechtsfrage die Behandlung dieser Rechtssache als ungewöhnlich komplex erscheinen lassen, ist die Dauer des Verfahrens nicht mehr als angemessen iSd Art 6 EMRK anzusehen. Die un-

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