TNRSG: §§ 1, 2a, 11
Die heute bedeutendste Form des Versandhandels sowie des Fernabsatzes ist der Internet-Handel bzw Online-Handel. Dieser besteht nach den einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben aus zwei Abschnitten, und zwar dem Online-Bestellvorgang (Online-Vertragsabschluss) und der physischen Auslieferung der bestellten Waren. Der Verkäufer kann die Auslieferung entweder selbst vorneh-