Mit der Republik Kosovo besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Gemäß den Informationen der WKO gehören österreichische Unternehmen zu den bedeutendsten Investoren im Kosovo. Mit dem Abschluss des DBA, das auch den Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Rechnung trägt, sollen diese Wirtschaftsbeziehungen zur Republik Kosovo ausgebaut werden. Es schafft auch eine Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten entsprechend dem internationalen Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Das Abkommen ist bereits mit 28. 12. 2018 in Kraft getreten und findet ab 1. 1. 2019 Anwendung. (BGBl III 2019/2)