AVRAG: § 3
Werden die Mitarbeiter eines Reinigungsunternehmens gekündigt und wird die Hälfte der Mitarbeiter (31 Mitarbeiter) rund zwei Wochen später im Reinigungsunternehmen des Bruders des ehemaligen AG, der bisher nur fünf AN hatte, angestellt, so liegt ein Betriebsübergang vor, wenn die Übernahme der Mitarbeiter auf der erkennbaren Absicht beruht, die bisherige Geschäftstätigkeit fortzuführen und das Auftragsvolumen zu vergrößern.