IO: § 71c
Gegen den Beschluss, mit dem über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft das Konkursverfahren eröffnet wird, kommt dem Kommanditisten keine Rechtsmittellegitimation zu.
OGH 24. 9. 2018, 8 Ob 127/18m
IO: § 71c
Gegen den Beschluss, mit dem über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft das Konkursverfahren eröffnet wird, kommt dem Kommanditisten keine Rechtsmittellegitimation zu.
OGH 24. 9. 2018, 8 Ob 127/18m