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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2019

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/13RdW 2019, 2 Heft 1 v. 28.1.2019

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 933,06 € für das Jahr 2019 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 933 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.088 €

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