Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 933,06 € für das Jahr 2019 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 933 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.088 €