Mit der Notar-E-Identifikations-Verordnung (NEIV, BGBl I 2019/1) werden Sicherungsmaßnahmen getroffen, die das erhöhte Risiko der Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) ausgleichen sollen, das durch die Verwendung eines elektronisch unterstützten Verfahrens zur Prüfung und Feststellung der Identität einer nicht physisch anwesenden Partei potenziell besteht (vgl dazu das neue Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz - ENG, BGBl I 2018/71, das ab 1. 1. 2019 die GmbH-Gründung mit abwesenden Gesellschaftern ermöglicht).