In einer aktuellen Entscheidung formuliert der VwGH, dass Mieterinvestitionen in Bezug auf die Abschreibung (§§ 7, 8 EStG) so behandelt werden wie Wirtschaftsgüter, die im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen. - VwGH 24. 10. 2019, Ro 2018/15/0013-0015.