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Lückenhafte Aufzeichnung durch GPS-System - kein wirksames Kontrollsystem

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2019/660RdW 2019, 848 Heft 12 v. 20.12.2019

AZG: § 28 Abs 5 und 6

Ein GPS-Datensystem, das Fahrbewegungen eines Lkw-Fahrers nach dem (vorgesehenen) Dienstzeitende nicht mehr erfasst, stellt kein wirksames Kontrollmittel zur Überwachung bzw Hintanhaltung von nach dem angeordneten Dienstzeitende verrichteten dienstlichen Fahrten (und die damit verbundene Unterschreitung der Mindestruhezeit) dar.

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