Innerbetriebliche Anregungen von Mitarbeitern können strukturiert im Rahmen eines betrieblichen Beschwerde- oder Vorschlagsmanagements, aber auch im Einzelfall erfolgen. Jedenfalls sind damit aber auch arbeitsrechtliche Implikationen verbunden. Dies betrifft sowohl die Schaffung von Rahmenbedingungen als auch die Behandlung derartiger Eingaben. Diese Thematik weist daher individualarbeitsrechtliche Komponenten auf, berührt aber auch die Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung.