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Neues zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

WirtschaftsrechtPriv.-Doz. Dr. Jürgen C. T. RassiRdW 2019/644RdW 2019, 824 Heft 12 v. 20.12.2019

Durch die UWG-Novelle 2018 wurde die GeschäftsgeheimnisRL (auch Know-how-RL) mit den Bestimmungen der §§ 26a-26j UWG umgesetzt. Damit findet sich im Gesetz erstmals eine Legaldefinition des Begriffes Geschäftsgeheimnis. Weiters wurden neue Bestimmungen zum materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingeführt. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen vor. Wegen der praktischen Bedeutung werden die verfahrensrechtlichen Neuerungen umfassender beschrieben.

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