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BMF - Lohnsteuerabzug ohne inländische Betriebsstätte

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/641RdW 2019, 810 Heft 12 v. 20.12.2019

Aufgrund der überschießenden Formulierungen in § 47 Abs 1 lit a EStG idF AbgÄG 2020 (BGBl I 2019/91) stellt das BMF klar, dass die Einkommensteuer des unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers durch einen ausländischen Arbeitgeber nur dann durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) zu erheben ist, wenn die Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird und Österreich das Besteuerungsrecht nach zwischenstaatlichem Steuerrecht zusteht. (BMF 26. 11. 2019, BMF-010222/0074-IV/7/2019).

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