vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der Pendlerverordnung - BGBl

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/636RdW 2019, 810 Heft 12 v. 20.12.2019

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I 2019/103) wurde in § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG die Möglichkeit geschaffen, das Ergebnis des Pendlerrechners auch elektronisch zu übermitteln. Der AN hat somit künftig zwei Möglichkeiten, beim AG das Pendlerpauschale und den Pendlereuro zu beantragen: entweder indem er - wie bisher - das Ergebnis des Pendlerrechners ausdruckt, unterschreibt und abgibt oder indem er es elektronisch signiert und elektronisch übermittelt. Mit BGBl II 2019/324 wurde nun auch die Pendlerverordnung entsprechend angepasst. Klargestellt wurde jedoch auch, dass elektronische Übermittlungen erst zulässig sind, wenn die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte