Im Fall von Doppel- oder Überzahlungen stellt sich die Frage, ob ein umsatzsteuerbares Entgelt oder Zahlungen außerhalb eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustausches vorliegen.
Im Fall von Doppel- oder Überzahlungen stellt sich die Frage, ob ein umsatzsteuerbares Entgelt oder Zahlungen außerhalb eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustausches vorliegen.