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EuGH: Unionsmarke - Zuständigkeit für Verletzungsklage

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/604RdW 2019, 766 Heft 11 v. 20.11.2019

VO (EG) 207/2009: Art 9, 97

Art 97 Abs 5 VO (EG) 207/2009 [über die Gemeinschaftsmarke] sieht einen alternativen Gerichtsstand vor; danach kann der Kl seine Klage "auch" bei den Gerichten des Mitgliedstaats anhängig machen, "in dem eine Verletzungshandlung begangen worden ist oder droht".

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