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Behindertenhilfe: Wettbewerbsverstoß durch geforderte Mindeststandards für Supervision?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/596RdW 2019, 760 Heft 11 v. 20.11.2019

UWG: § 1

Ein Verstoß gegen § 1 UWG liegt auch dann vor, wenn die öffentliche Hand Machtmittel missbräuchlich einsetzt, die ihr aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Sonderstellung zur Verfügung stehen. Außerdem unterliegt die öffentliche Hand im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Bindung an die Grundrechte und insoweit über die Transformationsschleuse des § 1 UWG auch der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle. Die Bindung an den Gleichheitssatz verpflichtet die öffentliche Hand zur strikten Gleichbehandlung der wirtschaftlichen Akteure. Dies gilt insb auch für die Vergabe von Subventionen.

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