RL 2008/48/EG : Art 5, 8
Art 5 Abs 6 RL 2008/48/EG [über Verbraucherkreditverträge ...] steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die den Kreditgebern oder den Kreditvermittlern vorschreibt, für Kreditverträge, die sie gewöhnlich anbieten, die Kreditart und den Kreditbetrag zu suchen, die der Finanzlage des Verbrauchers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zweck des Kredits am besten entsprechen.