ABGB: § 879
UWG: §§ 2, 27, Anhang
Der erkSen sieht sich nicht veranlasst, von der fundiert begründeten und im Schrifttum nicht kritisierten Vorentscheidung 9 Ob 40/18z (= RdW 2019/182) abzugehen:
ABGB: § 879
UWG: §§ 2, 27, Anhang
Der erkSen sieht sich nicht veranlasst, von der fundiert begründeten und im Schrifttum nicht kritisierten Vorentscheidung 9 Ob 40/18z (= RdW 2019/182) abzugehen: