GmbHG: § 82
Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass eine verbotene Einlagenrückgewähr immer einen aktuellen Vermögenstransfer voraussetze, weshalb die Einräumung immaterieller Vorteile zulässig sein müsse, ist in dieser Allgemeinheit nicht mit der höchstgerichtlichen Rsp vereinbar.