vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AÖSp - Verjährung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/533RdW 2019, 678 Heft 10 v. 18.10.2019

AÖSp: § 64

Nach § 64 AÖSp verjähren alle Ansprüche gegen den Spediteur in sechs Monaten, gleichviel aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten vom Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte