vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen: elektronische Meldungen

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaRdW 2019/522RdW 2019, 662 Heft 10 v. 18.10.2019

Die vorliegende VO regelt nun, welche Informationen eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung dem BMF hinsichtlich der Aktien und AN für jedes Kalenderjahr elektronisch zu übermitteln hat. Die Übermittlung hat gemeinsam mit der Abgabe der Abgabenerklärung der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Verfahren FinanzOnline per Datenstromübermittlung oder Webservice zu erfolgen. Erstmalig sind die Informationen für das Kalenderjahr 2019 zu übermitteln. (BGBl II 2019/290)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte