vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH: Abnahme von Mobiltelefonen als Sicherheitsmaßnahme in BG unzulässig

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiter: Sabine Kriwanek/Wolfang KolmaschRdW 2019/518RdW 2019, 661 Heft 10 v. 18.10.2019

§ 16 Abs 3 GOG erlaubt die Anordnung weitergehender Sicherheitsmaßnahmen in Gerichtsgebäuden aus besonderem Anlass. Nicht auf diese Bestimmung gestützt werden kann die Anordnung eines Gerichtsvorstehers, dass alle Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter einer bestimmten Kanzlei künftig die Sicherheitsschleuse passieren und für Tonaufnahmen geeignete Geräte (einschließlich Mobiltelefone) abgeben müssen, weil Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei entgegen der Hausordnung heimlich eine Verhandlung aufgenommen hätten. Nach Ansicht des VfGH gefährde das inkriminierte Verhalten nicht die Sicherheit des Gerichtsbetriebs, sondern stelle höchstens eine Störung der Verhandlung dar. Dagegen sei im Rahmen der Sitzungspolizei oder des Disziplinarrechts vorzugehen. VfGH 11. 6. 2019, E 1666/2019.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte