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Verfall von Gehaltsansprüchen nach dem KollV-Hotel- und Gastgewerbe

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2018/438RdW 2018, 588 Heft 9 v. 19.9.2018

KollV-Hotel- und Gastgewerbe: Pkt 6 lit c

Nach stRsp des OGH kann auch bei unabdingbaren Ansprüchen eine kürzere als die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist nach § 1486 ABGB für die Geltendmachung der Ansprüche vereinbart werden. Daran hat sich auch durch die Einführung von Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping nichts geändert.

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