Unvermutete Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen mit denen lediglich Schäden beseitigt werden, welche aufgrund langen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache entstanden sind, sind nach Ansicht des BFH anschaffungsnahe Herstellungskosten. Dies gilt auch, wenn dabei dem StPfl im Zuge der Anschaffung verborgen gebliebene, jedoch bereits vorhandene Mängel behoben werden.1 In Österreich wären in diesem Fall die Aufwendungen allerdings sofort abzugsfähig gewesen.