GSVG: § 2 Abs 1 Z 4
ASVG: § 8 Abs 1 Z 3 lit a, § 175
Nicht nur jene selbstständig Erwerbstätigen, die einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft angehören, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert, sondern auch der ohne Gewerbeschein selbstständig erwerbs-