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Informationspflicht bei Erkrankung während des Urlaubs

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2018/390RdW 2018, 519 Heft 8 v. 21.8.2018

UrlG: § 5

Erkrankt (verunglückt) ein AN während des Urlaubs, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, so werden auf Werktage fallende Tage der Erkrankung, an denen der AN durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat (§ 5 Abs 1 UrlG).

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