RL 2008/95/EG : Art 3
Gem Art 3 Abs 1 Buchst e Ziff iii RL 2008/95/EG [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken] sind Zeichen, die ausschließlich aus der Form bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht, von der Eintragung ausgeschlossen oder unterliegen im Falle der Eintragung der Ungültigerklärung.