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Finanzierungsleasing - Sachhaftung des Leasingnehmers

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/371RdW 2018, 498 Heft 8 v. 21.8.2018

ABGB: § 879

Nach der vorliegenden AGB-Klausel eines Finanzierungsleasingvertrags betr ein Kraftfahrzeug haftet der Kunde - soweit dem Leasinggeber Schäden nicht von dritter Seite ersetzt werden - gleichgültig, ob diese durch persönliches Verschulden, Verschulden Dritter oder höhere Gewalt bewirkt werden.

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