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§ 25 TKG: Alte Fragen, keine neuen Probleme

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Martin SpitzerRdW 2018/369RdW 2018, 490 Heft 8 v. 21.8.2018

§ 25 TKG über die Änderung von Telekommunikations-Verträgen ist eine für dieses Massengeschäft praktisch höchst bedeutende Norm, die immer wieder Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussion und höchstgerichtlicher Entscheidungen war. Die zwischenzeitig im Wesentlichen eingekehrte Ruhe auf der bis vor Kurzem als gesichert empfundenen Basis einer über ein Jahrzehnt herausgebildeten Judikatur zu Vertragsänderungen im Telekomgeschäft ist durch ein aktuelles Verbandsklageverfahren allerdings gestört worden.11Der Verfasser wurde aus Anlass dieses Verfahrens (HG Wien 5. 4. 2017, 18 Cg 71/16d; OLG Wien 28. 2. 2018, 2 R 86/17g) von A1, Drei und T-Mobile ersucht, § 25 TKG vor dem Hintergrund der in diesem Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen zu beleuchten.

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