§ 25 TKG über die Änderung von Telekommunikations-Verträgen ist eine für dieses Massengeschäft praktisch höchst bedeutende Norm, die immer wieder Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussion und höchstgerichtlicher Entscheidungen war. Die zwischenzeitig im Wesentlichen eingekehrte Ruhe auf der bis vor Kurzem als gesichert empfundenen Basis einer über ein Jahrzehnt herausgebildeten Judikatur zu Vertragsänderungen im Telekomgeschäft ist durch ein aktuelles Verbandsklageverfahren allerdings gestört worden.1