Erledigungsentwürfe, Beratungsprotokolle und interne Beratungs-Mails des Finanzamtes sind von der Akteneinsicht ausgenommen. - VwGH 29. 5. 2018, Ro 2017/15/0021.
Das Finanzamt schrieb im Jahr 2012 nach einer Außenprüfung einer GmbH Körperschaftsteuer (sowie Kapitalertragsteuer wegen allfälliger verdeckter Ausschüttungen) vor. Die GmbH legte Beschwerde ein.