AVRAG § 7m Abs 7
Besteht der begründete Verdacht bestimmter Verwaltungsübertretungen nach dem AVRAG iZm Lohn- und Sozialdumping und liegen Gründe für die Annahme vor, dass die Strafverfolgung oder der Strafvollzug unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird, kann dem inländischen Auftraggeber der Erlag einer Sicherheitsleistung aufgetragen werden.