ABGB: §§ 1298, 1299
IO § 81
Ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ist gem § 81 Abs 3 IO allen Beteiligten für Vermögensnachteile verantwortlich, die er ihnen durch pflichtwidrige Ausführung seines Amtes verursacht. Diese Haftung des Insolvenzverwalters ist nicht bloß subsidiär, sodass sie nur mangels Befriedigung aus der Masse in Anspruch genommen werden könnte, sondern begründet einen selbstständigen Rechtsschutzanspruch und eine verschuldensabhängige Ersatzpflicht nach den Regeln des ABGB.