Aufgrund diverser Änderungen im Bereich des § 53b ASVG und einiger Änderungen aus formalen Gründen wurde die Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung zwecks besserer Übersichtlichkeit neu erlassen und mit einem neuen Kurztitel (EFZ-DV-VO) versehen (BGBl II 2018/146). Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen: